AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Dienstleistungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemein

1.1. Als “Verkäufer” gilt Berendsen Breeding International B.V., Eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter Nummer 82280738, Anschrift: Luttekeveldweg 15, Postleitzahl und Wohnort: 7475 RX Markelo, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL862408908B01), die als Lieferant, Verkäufer oder ausführende Vertragspartei der in Absatz 2 genannten Rechtsakte und Verträge ist. Unter “Käufer” versteht man den potenziellen Käufer, den potenziellen Auftraggeber, den potenziellen Kunden und im Allgemeinen die Gegenpartei der in Absatz 2 genannten Rechtshandlungen und Vereinbarungen des Verkäufers.

1.2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben, Verträge, die abgeschlossen werden und noch abzuschließen sind sowie für alle anderen (Rechts-)Handlungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer.

1.3. Eine Reihe von Bestimmungen in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beziehen sich auf eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt. In diesen Bestimmungen wird die Gegenpartei mit dem Begriff “Verbraucher” bezeichnet.

1.4. Die in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder auf andere Weise verwendeten Handelsbedingungen sind nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms auszulegen.

1.5. Wenn eine schriftliche Bestimmung in einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Widerspruch zu einer Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder zu einer Bestimmung eines anwendbaren Incoterm steht, gilt die schriftliche Bestimmung im Vertrag.

1.6. Soweit diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder das Gesetz die Schriftform vorsieht, ist dies auch per E-Mail, Brief, Fax oder jede andere Form der Kommunikation, die dem Stand der Technik und den gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht möglich. Ansichten können damit gleichgesetzt werden.

1.7. Unter “höherer Gewalt” versteht man in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jeden Mangel, der durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der unterliegenden Partei liegen, einschließlich in jedem Fall Mängel infolge von Stromausfällen, Telekommunikationsstörungen, Cyberkriminalität, Feuer, Sanktionsgesetzgebung, Import- und Exportbeschränkungen, Streiks, Maschinenausfällen sowie Betriebsstörungen oder Mängel bei Lieferanten und anderen an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten.

1.8. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit dem Käufer, deren Erfüllung die Einschaltung Dritter erfordert.

1.9. Der Begriff “Ware” in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedeutet: sowohl haltbare als auch verderbliche Gegenstände.

1.10. In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedeutet “nachhaltige Ware”: andere Produkte mit langer Haltbarkeit und alle Produkte, die keine Haltbarkeit haben.

1.11. In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedeutet “verderbliche Ware”: frischen Rasen und / oder Würmer oder andere Produkte, deren Qualität sich nach kurzer Zeit (möglicherweise) verschlechtert.

1.12. In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnet “Dienstleistungen” nicht physische Gegenstände.

Vertrag

2.1. Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben und andere Mitteilungen des Verkäufers über die Waren und/oder Dienstleistungen sind freibleibend.

2.2. Im Falle einer Abweichung zwischen der Bestellung des Käufers und der Bestätigung des Verkäufers ist nur die Bestätigung des Verkäufers verbindlich.

2.3. Mündliche Zusagen, Vereinbarungen und Ergänzungen sowie Änderungen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

2.4. Wenn nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers die finanzielle Situation des Käufers dies erfordert, ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, sofort im Voraus zu zahlen oder eine Sicherheit für den dem Verkäufer geschuldeten Betrag zu stellen, wobei der Verkäufer berechtigt ist, die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrages in Erwartung dessen auszusetzen.

2.5. Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, rechtzeitig zu liefern, verlängert sich die geltende Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt.

2.6. Der Käufer ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer bekannt werden und von denen er vernünftigerweise wissen kann, dass diese Informationen vertraulich sind, einschließlich Preise und Handelswaren, vertraulich zu behandeln und wird diese Informationen nur für die Ausführung des betreffenden Vertrages verwenden.

2.7. Die vom Verkäufer gelieferten Waren gelten als vertragsgemäß, wenn sie die schriftlich vereinbarten Spezifikationen aufweisen. Vorbehaltlich schriftlich vereinbarter Qualitätsnormen und anderweitiger Vereinbarungen dürfen die Waren ausschließlich den Anforderungen der in den Niederlanden geltenden EU-Produktgesetzgebung entsprechen. Aus Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über Preis, Größe, Gewicht und Eigenschaften der Ware in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen Veröffentlichungen des Verkäufers oder Dritter kann der Käufer keine Rechte ableiten. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung dafür, dass die gelieferte Ware für einen Zweck geeignet ist, für den der Käufer die Ware verarbeiten, bearbeiten oder verwenden will (oder sie verarbeiten oder verwenden lassen will), es sei denn, der Verkäufer hat dem Käufer gegenüber die Eignung dafür ausdrücklich schriftlich bestätigt. Muster werden nur als Indikation zur Verfügung gestellt. Geringfügige branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Farbe, Größe, Gewicht oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar.

2.8. Der Käufer garantiert, dass er (i) beim Handel mit den Waren in jeglicher Form (einschließlich Verkauf, Vermietung, Verarbeitung) alle anwendbaren Gesetze und/oder Vorschriften einhält und insbesondere alle Ausfuhrkontroll- und Sanktionsvorschriften der EU und der UN respektiert und (ii) die Waren nicht direkt oder indirekt für irgendein Land bestimmt sind oder wahrscheinlich bestimmt sein können, für das eine Sanktion für die betreffenden Waren gemäß den UN- oder EU-Vorschriften in Kraft ist, es sei denn, der Käufer hat von einer von der UN oder EU benannten zuständigen Behörde eine Befreiung oder Genehmigung dafür erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, diese Garantie als ewige Klausel in spätere Verträge über den Handel mit den Waren aufzunehmen (oder aufnehmen zu lassen).

2.9. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.

2.10. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Verkäufer und Käufer werden dann Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung zu berücksichtigen sind.

2.11. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt auf eine der folgenden Arten und zu folgenden Zeiten zustande: entweder, wenn keine Auftragsbestätigung versandt wird, wenn ein vom Verkäufer abgegebenes Angebot vom Käufer ausdrücklich mündlich oder schriftlich angenommen wird und nicht verändert wird; oder wenn eine Auftragsbestätigung versandt wird; und/oder wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat. Es steht jeder der Parteien jedoch frei, nachzuweisen, dass der Vertrag auf andere Weise und/oder zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossen wurde.

2.12. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat der Verkäufer das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.

2.13. Der Käufer wird sicherstellen, dass alle Informationen, die der Verkäufer als notwendig erachtet oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig für die Durchführung des Vertrages verstehen sollte, dem Verkäufer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden dem Verkäufer die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat der Verkäufer das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

Lieferzeit

3.1. Die vereinbarten Lieferzeiten und -termine sind immer nur Richtwerte.

3.2. Kann die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, ist der Verkäufer zu Teillieferungen berechtigt und der Käufer wird dem Verkäufer durch eine Inverzugsetzung eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen.

3.3. Die Überschreitung eines fixen Liefertermins begründet keinen Anspruch des Käufers auf Schadenersatz.

Reklamationen, Haftung und Garantie

4.1. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und erkennbare Mängel, Beschädigungen, Abweichungen in der Anzahl und / oder sonstige Mängel auf dem Frachtbrief oder dem Begleitschein zu vermerken. Fehlt ein Frachtbrief oder ein Begleitschein, hat der Käufer dem Verkäufer die Mängel, Schäden und dergleichen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung. Die schriftliche Bestätigung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Reklamation enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.

4.2.  Anders als im vorigen Absatz wird verderblichen Waren eine Frist von 24 Stunden nach Lieferung eingeräumt.

4.3. Wurde ein Mangel dem Verkäufer nicht innerhalb der geltenden Gewährleistungsfrist oder gemäß Absatz 1 oder 2 gemeldet, kann sich der Käufer nicht mehr auf diesen Mangel der Leistung berufen. Der Käufer hat die mangelhafte Ware zur Verfügung des Verkäufers zu halten und dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, diese zu untersuchen. Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Käufer nicht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen. Klagen des Käufers sind innerhalb eines Jahres nach rechtzeitiger Mitteilung einer Reklamation wegen Verfalls der Rechte zu erheben.

4.4. Die Verpflichtungen des Verkäufers im Falle von Mängeln der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen beschränken sich nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung, Neulieferung oder Gutschrift des Rechnungsbetrages für die fehlerhaften Waren und/oder Dienstleistungen.

4.5. Erteilt der Verkäufer Ratschläge im Zusammenhang mit oder über die Verwendung, die Eigenschaften oder die Anwendbarkeit der Ware, so erfolgen diese nach bestem Wissen und Gewissen. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für die Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit dieser Empfehlungen. Im Falle eines Fehlers in einer Beratung ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen nur verpflichtet, eine neue Beratung durchzuführen oder, soweit gesondert in Rechnung gestellt, den gezahlten oder zu zahlenden Betrag für die betreffende Beratung gutzuschreiben.

4.6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, unabhängig davon, ob diese auf einem Mangel, einer rechtswidrigen Handlung oder einem anderen Rechtsgrund beruhen.

4.7. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

4.8. In keinem Fall haftet der Verkäufer für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Umsatzes, Ein- und Ausbaukosten, Verlust des Firmenwertes, Entschädigung (einschließlich Geldbußen) gegenüber Dritten und Verzugsschäden.

4.9.  Der Käufer hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.

4.10. Der Verkäufer haftet nicht und der Käufer kann sich nicht auf die geltende Haltbarkeit oder Garantie verlassen, wenn der Schaden auftritt:

  1. aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung oder einer Verwendung, die dem Bestimmungsort der gelieferten Ware oder den Anweisungen, Hinweisen, Gebrauchsanweisungen, Prospekten und dergleichen zuwiderläuft, die vom oder im Namen des Verkäufers bereitgestellt werden;
  2. durch unsachgemäße Lagerung oder Instandhaltung der Ware;
  3. Fehler oder Auslassungen in den Informationen, die dem Verkäufer von oder im Namen des Käufers zur Verfügung gestellt werden;
  4. durch Anweisungen von oder im Namen des Käufers;
  5. aufgrund der Wahl des Käufers, die von den Empfehlungen des Verkäufers abweicht und / oder üblich ist;
  6. die vom Käufer getroffene Wahl in Bezug auf die zu liefernden Gegenstände;
  7. weil Reparaturen oder sonstige Arbeiten oder Eingriffe durch oder im Auftrag des Käufers an der gelieferten Ware ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verkäufers durchgeführt wurden.

4.11.  In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang und stellt den Verkäufer ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz dieses Schadens frei.

4.12. Soweit sich der Verkäufer nicht rechtlich auf die Absätze 4, 5, 6, 7 oder 8 dieses Artikels berufen kann, ist die Haftung des Verkäufers auf (a) den Betrag, den der Versicherer des Verkäufers diesbezüglich zahlt, zuzüglich des Selbstbehalts des Verkäufers im Rahmen der jeweiligen Versicherungspolice oder (b) in Ermangelung einer Zahlung des Versicherers auf den Betrag beschränkt, den der Verkäufer für die Ware oder Dienstleistung erhalten hat, auf die sich die Haftung bezieht.

4.13. Mitarbeiter, Geschäftsführer, Vertreter, Lieferanten und Hilfspersonen, die vom Verkäufer beauftragt wurden, sind ebenfalls berechtigt, sich auf die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel 4 zu berufen.

4.14. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz oder anderweitig sowie von allen Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang damit entstehen und entstehen werden, frei, die sich direkt oder indirekt aus den vom Verkäufer an den Käufer verkauften, gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen ergeben oder damit verbunden sind, einschließlich aller Arbeiten oder Beratungen.

4.15. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zielt darauf ab, die Haftung für Schäden auszuschließen oder zu begrenzen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Managements des Verkäufers verursacht wurden.

Transport und Lieferung

5.1. Ist die Ware zur Abnahme durch den Käufer bereit und hat der Verkäufer den Käufer darüber informiert, ist der Käufer sofort zur Abnahme verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung berechtigt den Verkäufer, die Ware entweder zu lagern oder auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und dem Käufer in Rechnung zu stellen, ohne dass die Zahlung danach wegen noch nicht erfolgter Abnahme verweigert werden kann, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers.

5.2. Soweit der Käufer gehalten ist, die Ware auf- oder abzuladen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich zu tun. Der Käufer hat alle ihm zumutbare Mitwirkung zu erbringen, die vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, damit der Verkäufer liefern kann. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels entsprechend.

5.3. Sollte es aufgrund eines Grundes im Risikobereich des Käufers nicht möglich sein, die verderblichen Gegenstände (auf die vereinbarte Weise) an den Käufer zu liefern, oder sollten diese verderblichen Gegenstände nicht abgeholt werden, gerät der Käufer gesetzlich in Verzug. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht, die verderbliche Ware an Dritte zu verkaufen, um seinen Schaden zu begrenzen. Wenn der Verkäufer die verderbliche Ware nicht rechtzeitig verkauft, ist er berechtigt, sie zu vernichten. Beim Verkauf oder der Vernichtung der verderblichen Ware hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Dies alles, ohne dass der Verkäufer zum Ersatz von Schäden, Kosten und Zinsen verpflichtet ist. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Verpflichtung des Käufers, etwaige (Lager-) Kosten, Verzögerungsschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden oder das Recht des Verkäufers auf Leistungsanspruch zu ersetzen.

5.4. Die Lieferung erfolgt ab Werk, “ex works“ (Incoterms), oder von einem anderen Produktionsstandort aus, wenn das Produkt nicht beim Verkäufer auf Lager ist; hier kann der Verkäufer zusätzliche Kosten berechnen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei einer Lieferung durch den Verkäufer erfolgt dies unter „Carriage Paid To“ (CPT) / Freight Free to (vereinbarter Bestimmungsort) (Incoterms). Der Verkäufer ist seiner Lieferpflicht nachgekommen, sobald er die Ware dem Frachtführer zur Verfügung gestellt hat.

5.5. Entgegen dem vorherigen Absatz ist der Zeitpunkt der Lieferung für Verbraucher der Zeitpunkt, zu dem die Waren tatsächlich für sie verfügbar sind. Im Übrigen gilt für Verbraucher, dass der Versand oder Transport der Ware auf Gefahr des Verkäufers, jedoch auf Kosten des Verbrauchers erfolgt.

5.6. Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels können der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass der Verkäufer den Transport organisiert. Die Gefahr der Lagerung, Verladung, des Transports und der Entladung geht in diesem Fall auf den Käufer über. Der Käufer kann sich gegen diese Risiken versichern.

5.7. Wenn es einen Trade-In gibt und der Käufer den zu handelnden Gegenstand bis zur Lieferung des neuen Gegenstandes zurückbehält, bleibt das Risiko des zu handelnden Gegenstandes beim Käufer bis zu dem Zeitpunkt, an dem er ihn in den Besitz des Verkäufers gebracht hat. Kann der Käufer den zu tauschenden Gegenstand nicht in dem Zustand liefern, in dem er sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befand, kann der Verkäufer den Vertrag auflösen.

5.8. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1 und/oder 2 dieses Artikels schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe von 250 € pro Tag, maximal 25.000 €. Diese Geldbuße kann neben dem gesetzlichen Schadenersatz geltend gemacht werden.

5.9. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und eine vereinbarte (Voraus-) Zahlung von der Gegenpartei erhalten hat. Wenn dies zu einer Verzögerung führt, wird die Lieferfrist proportional verlängert.

Preis und Bezahlung

6.1. Die vom Verkäufer angegebenen Preise basieren auf den auf Anfrage zur Verfügung gestellten Informationen und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und andere Abgaben und verstehen sich ab der Lieferung ab Werk, “ex works”.

6.2. Erhöhen sich nach dem Datum einer Vereinbarung, aber vor der Lieferung, einer oder mehrere Kostenfaktoren – auch wenn dies aufgrund vorhersehbarer Umstände der Fall ist -, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

6.3. Alle Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung netto in bar oder per Vorkasse zu erfolgen, ohne dass der Käufer Anspruch auf einen nicht ausdrücklich vereinbarten Rabatt oder eine Aufrechnung hat. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Das Recht des Käufers, mit etwaigen Ansprüchen gegen den Verkäufer aufzurechnen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.4. Die geltende Zahlungsfrist ist eine fixe Frist. Wird diese Frist überschritten, gerät der Käufer sofort in Verzug. Für den Fall, dass der Verkäufer der Ansicht ist, dass sich der Käufer in einer schlechten finanziellen Situation befindet oder dass der Konkurs oder die Zahlungseinstellung des Käufers beantragt oder ausgesprochen wurde, gerät der Käufer sofort in Verzug und alle Forderungen gegen den Käufer werden sofort fällig und zahlbar.

6.5.  Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen. Soweit der Verkäufer im Zusammenhang mit verspäteter Zahlung (außer-)gerichtliche Maßnahmen, einschließlich einer einzigen Mahnung, zu ergreifen hat, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Käufers, die sich auf mindestens 15% der offenen Forderung mit einem Mindestbetrag von 150 Euro belaufen. Diese Kosten werden auf der Grundlage der folgenden Tabelle (Hauptsumme inkl. Zinsen) berechnet:

Über die Erste bis € 3.000,- 15%
Über mehrere bis € 6.000,- 10%
Über mehrere bis € 15.000,- 8%
Über mehrere bis € 60.000,- 5%
Über mehrere ab € 60.000,- 3%

Die tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten sind fällig, wenn sie höher sind als die sich aus der obigen Berechnung ergebenden Kosten.

6.6. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Ware auszusetzen, wenn und solange der Käufer einer Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer aus einem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Eigentum und Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Gegenleistung für die vom Verkäufer gelieferten oder zu liefernden Waren an den Käufer aufgrund des Vertrages oder aufgrund eines solchen Vertrages auch für den Käufer erbrachte oder auszuführende Arbeiten sowie alle Ansprüche wegen Nichterfüllung solcher Verträge bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferte Ware von anderen Waren getrennt und eindeutig als Eigentum des Verkäufers gekennzeichnet zu halten und sie ordnungsgemäß zu versichern und versichert zu lassen sowie die Ware nicht zu be- oder verarbeiten.

7.2. Kommt der Käufer einer Verpflichtung nach Absatz 1 dieses Artikels gegenüber dem Verkäufer nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass der Käufer die vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware ohne Inverzugsetzung unverzüglich in Besitz zu nehmen, wo immer sie sich befindet.  Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

7.3. Solange die vorgenannten Forderungen nicht beglichen sind, ist der Käufer nicht berechtigt, die betreffende Ware zu veräußern oder ein Pfandrecht oder ein Nichtbesitzpfandrecht zu begründen und/oder die betreffende Ware in sonstiger Weise zu belasten.

Verpackung

8.1. Mehrfach verwendbare Verpackungen bleiben Eigentum des Verkäufers. Diese Verpackung darf vom Käufer nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

8.2. Der Verkäufer bestimmt, ob die Verpackung vom Käufer zurückgegeben werden muss oder ob er die Verpackung selbst abholt und für wessen Rechnung dies erfolgt.

8.3. Der Verkäufer hat das Recht, dem Käufer eine Gebühr für diese Verpackung in Rechnung zu stellen. Wird die Verpackung vom Käufer innerhalb der vereinbarten Frist kostenfrei zurückgesandt, hat der Verkäufer diese Verpackung zurückzunehmen und die dem Vertragspartner in Rechnung gestellte Entschädigung zu erstatten oder mit der Zahlung zu verrechnen, die der Käufer für die Verpackung bei einer Nachlieferung zu zahlen hat. Der Verkäufer hat immer das Recht, 10% Bearbeitungskosten von dem zu erstattenden oder zu verrechnenden Betrag abzuziehen.

8.4. Wenn die Verpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört ist, haftet der Käufer für diesen Schaden und sein Anspruch auf Erstattung der Entschädigung erlischt.

8.5. Ist der im vorstehenden Absatz genannte Schaden höher als die in Rechnung gestellte Gebühr, muss der Verkäufer die Verpackung nicht zurücknehmen. Der Verkäufer hat dann das Recht, es dem Käufer zum Selbstkostenpreis abzüglich der vom Käufer gezahlten Entschädigung in Rechnung zu stellen.

8.6. Der Verkäufer muss die Verpackung nicht zum einmaligen Gebrauch zurücknehmen und kann sie dem Käufer überlassen. Eventuell anfallende Entsorgungskosten trägt der Käufer.

Kündigung

9.1. Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, jeden Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist und ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist, im Falle eines Schadensersatzes eine Vergütung zu leisten, wenn:

  1. der Käufer ein Moratorium beantragt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder wenn
  2. der Käufer den Insolvenzantrag gestellt hat;
  3. der Käufer (als natürliche Person) stirbt oder (als juristische Person oder Gesellschaft) liquidiert und/oder aufgelöst wird; und/oder wenn
  4. der Verkäufer den begründeten Verdacht hat, dass die Waren direkt oder indirekt für ein Land bestimmt sind, für das gemäß den UN- oder EU-Vorschriften eine Sanktion für die betreffenden Waren in Kraft ist, ohne dass eine Freistellung oder Genehmigung von einer von der UN oder EU benannten zuständigen Behörde eingeholt wurde.

9.2. Darüber hinaus können sowohl der Käufer oder Verkäufer den Vertrag schriftlich auflösen, nachdem die in Artikel 2 Absatz 5 genannte höhere Gewalt seitens des Verkäufers mehr als drei (3) Monate gedauert hat, und nur für den Teil der noch nicht erfüllten Verpflichtungen. In diesem Fall haben die Parteien keinen Anspruch auf Ersatz des durch die Auflösung entstandenen oder zu erleidenden Schadens.

Streitfälle

10.1. Alle Verträge und (Rechts-)Handlungen, auf die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen, ebenso wie jede bestehende oder zukünftige internationale Regelung über den Verkauf beweglicher Sachen, deren Wirkung von den Parteien ausgeschlossen werden kann.

10.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Verträgen und (Rechts-)Handlungen, auf die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden und die zwischen den Parteien entstehen können, werden ausschließlich von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Verkäufers befindet, mit der Ausnahme, dass der Verkäufer weiterhin befugt ist, eine Streitigkeit vor dem Gericht zu führen, das ohne diese Bestimmung zuständig gewesen wäre.

10.3. Soweit diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch in einer anderen Sprache als Niederländisch abgefasst sind, ist im Falle von Abweichungen stets der niederländische Text maßgebend.